Dienstleistungen

Abwasserdienst

Mit in Kraft treten des Landesgesetzes Nr. 8 vom 18. Juni 2002 wurde der Abwasserdienst in vier optimale Einzugsgebiete (OEG) eingeteilt, mit folgenden Zielen:

  • die Anlagen besser zu warten und instand zu halten
  • die Kontrolltätigkeiten zu optimieren
  • die Bereitschaftsdienste kostengünstiger zu gewährleisten
  • die Abwassergebühren zu vereinheitlichen

Die ARA Pustertal AG ist für den einheitlichen Abwasserdienst im optimalen Einzugsgebiet 4 (OEG 4) verantwortlich (28 Gemeinden). Die Infrastrukturen sind im Besitz des Abwasserkonsortiums Pustertal. Der Führungsvertrag beinhaltet alle anfallenden Kosten und Leistungen einschließlich ordentlicher und außerordentlicher Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für die Dauer der vertraglich festgelegten Betriebsjahre.