Auf Kläranlagen gibt es neben den üblichen Gefahren wie Stolpergefahr, elektrischer Strom und schweren Maschinen und Gütern auch Gefahren, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind wie um Beispiel giftige Gase.
Deshalb enden Unfälle im Bereich der Abwasserbehandlung auch oft tödlich, wie vor kurzem erst in Sizilien. Dort sind gleich fünf Mitarbeiter einer Kläranlage erstickt. Nach Medienberichten hatten einige der Männer über Übelkeit und Atemnot geklagt – möglicherweise aufgrund einer Vergiftung mit Schwefelwasserstoff. Einem siebten Arbeiter sei es gelungen, die Anlage zu verlassen und Alarm zu schlagen. Die anderen sechs seien eingeschlossen gewesen und durch die Dämpfe ohnmächtig geworden.
In der ARA Pustertal AG wird deshalb Arbeits- und Gesundheitsschutz groß geschrieben.
Die Mitarbeiter werden laufend in allen notwendigen Sicherheitskursen unterwiesen und für Gefahren aufmerksam zu machen.
Weil uns das aber noch nicht ausreichte, wurde bereits vor über 14 Jahren das Betriebsinterne TSM, das 'Technische Sicherheits-Management' ins Leben gerufen.
Auszug aus dem Management-Handbuch der ARA Pustertal AG:
Das technische Sicherheitsmanagement wurde – obwohl nicht von D.Lgs. 81/08 vorgegeben - vom Arbeitgeber nominiert. Es besteht aus einem Vertreter jeder Kläranlage sowie Hauptsammler. Seine Aufgaben sind es, den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitssicherheit zu unterstützen und Verbesserungen einzuleiten, sowie die Mitarbeiter in Bezug auf Arbeits –und Gesundheitsschutz zu sensibilisieren.
Dieses TSM-Team besucht nun innerhalb jedes Jahres gemeinsam mit dem externen LDAS (Leiter der Dienststelle für Arbeitssicherheit) und dem Sicherheitssprecher alle fünf Anlagen der ARA Pustertal AG.
Der Hintergedanke dabei ist, dass man die sogenannte 'Anlagenblindheit' überwinden möchte.
Damit ist das Phänomen gemeint, dass man Gefahren im gewohnten, eigenen Umfeld oft nicht mehr als solche erkennt. Jemand, der von einer externen Anlage kommt, geht aber mit anderen Augen durch den Betrieb und kann so helfen, Gefahren zu erkennen und somit Unfälle zu vermeiden.
Das TSM-Team unterstützt also aktiv den Arbeitgeber, indem es versucht, zuerst technische, dann organisatorische, zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen zu finden und im Betrieb zu integrieren. Dazu wird bei jeder Begehung eine Hinweisliste erstellt, die dann umgesetzt wird. Das können manchmal nur fehlende Hinweisschilder oder ein Gefahrstoff ohne Risikobewertung sein, es kann aber auch sein, daß ein Arbeitsschritt komplett hinterfragt wird und darauf hin die Arbeit umorganisiert wird. Auch wird überprüft, ob es neue Gesetze gibt, die im Betrieb umgesetzt und angewendet werden müssen.
Nicht zuletzt bei den vielen technischen Umbauten und Anpassungen in unseren Anlagen ist es sinnvoll, einen gezielt kritischen Blick mit Schwerpunkt auf die Arbeitssicherheit darauf zu werfen.
So ist gewährleistet, daß der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht auf einem gleichen Niveau bleibt, sondern sich laufend an die Veränderungen der Arbeits- und Gesetzeswelt anpasst und somit stets auf dem letzten Stand gehalten wird.
Den Erfolg der Maßnahmen bestätigen auch unsere Auditoren und bescheinigen uns stets einen sehr guten und vorbildlich gelebten Arbeits- und Gesunheitsschutz.
Das TOP-Prinzip:
TOP ist eine Abkürzung und steht für technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen im Arbeitsschutz. Technische Maßnahmen haben in der Rangfolge immer Priorität, danach folgen organisatorische und danach persönliche Schutzmaßnahmen.
Technische Maßnahmen: Diese umfassen die Anwendung von technischen Hilfsmitteln oder Änderungen an einem Arbeitsgerät , einer Maschine oder einem Prozess, um Gefahren zu reduzieren. Technische Schutzmaßnahmen wirken autonom, also ohne das weitere Zutun von Personen. Ziel ist es nicht die Gefahren „nur“ zu reduzieren, sondern zu verhindern, dass diese überhaupt wirksam werden können z.B. durch die räumliche Trennung von Gefahrenquelle und Mensch.
Organisatorische Maßnahmen: Hierbei handelt es sich um Veränderungen in der Arbeitsorganisation oder den Abläufen zum Schutz der Beschäftigten.
Persönliche Maßnahmen: Falls Gefahren nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausreichend minimiert werden können, sollten persönliche Schutzausrüstungen bereitgestellt und von den Mitarbeitenden getragen werden.